Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine genehmigungspflichtige Tierhaltung nur möglich ist, wenn sie artgerecht erfolgt und der Größe der Wohnung angemessen ist. Bei Gefährdung, Verschmutzungen, Beschädigungen oder Beeinträchtigungen durch Lärm, Geruch oder Allergien kann eine erteilte Genehmigung widerrufen werden.