FAQs – Häufig gestellte Fragen2020-06-07T18:46:57+02:00

FAQs –
Häufig gestellte Fragen

Wie bewerbe ich mich um eine Wohnung?2020-08-27T23:01:08+02:00

Um sich für eine Wohnung zu bewerben, besuchen Sie uns in unserer Geschäftstelle und besprechen Sie Ihren Wohnungswunsch direkt mit uns persönlich. Alternativ füllen Sie bitte das Formular „Wohnungsbewerbung“ aus.

Wie lang ist die Wartezeit für eine Wohnung?2020-05-17T12:24:29+02:00

Hier können wir keinen konkreten Zeitraum benennen. Die Wartezeit ist von viele Faktoren abhängig und natürlich davon, ob wir zu dem Zeitpunkt überhaupt Wohnungen zu vergeben haben, die Ihren Anforderungen gerecht werden. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihnen hier bestimmt zuverlässige Angaben machen.

Muss ich vor einer Bewerbung um eine Wohnung schon Mitglied sein?2020-05-17T12:25:21+02:00

Nein, auch wenn Sie noch kein Mitglied sind, können Sie sich um eine Wohnung bei uns bewerben.

Welche Kündigungsfristen gelten für Wohnungen?2020-05-17T12:29:00+02:00

Der Nutzungsvertrag kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden (siehe auch § 573c BGB). Die fristlose Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Kann ich eine Wohnung nutzen, ohne Mitglied der Genossenschaft zu sein?2020-05-17T12:29:28+02:00

Nein. Grundsätzlich ist zur Nutzung einer Wohnung die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erforderlich.

Wann endet die Mitgliedschaft bzw. wie kann ich diese kündigen?2020-05-17T12:34:50+02:00

Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens drei (3) Monate vorher schriftlich erfolgen. Als Mitglied scheiden Sie dann zu dem Jahresschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.

Mitglieder haben ein auf einen Monat befristetes außerordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe von § 67a GenG, wenn die Mitgliederversammlung

  • eine wesentliche Änderung des Gegenstandes der Genossenschaft,
  • eine Erhöhung des Geschäftsanteils,
  • die Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen,
  • die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüssen,
  • eine längere Kündigungsfrist als zwei Jahre,
  • die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Einrichtungen oder von anderen Leistungen der Genossenschaft oder zur Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen beschließt.
Werden meine Genossenschaftsanteile verzinst?2022-06-29T13:50:15+02:00

Die Mitgliederversammlung beschließt gemäß unserer Satzung jährlich über die Verwendung des Bilanzgewinns und in diesem Zusammenhang auch über die Ausschüttung einer Dividende.

In der Vergangenheit wurde immer eine Dividende ausgeschüttet. In der letzten Versammlung ist eine Dividenden-Splittung beschlossen worden:

Die ersten 10 Genossenschaftsanteile werden mit 2,5 % verzinst, alle weiteren Geschäftsanteile werden mit 1,25 % verzinst.

Werden die Geschäftsguthaben bei Auszug aus der Wohnung zurückgezahlt?2020-05-17T12:47:38+02:00

Soll das Geschäftsguthaben nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezahlt werden, muss neben der Wohnungskündigung die Mitgliedschaft gesondert gekündigt werden.

Kann ich Genossenschaftsmitglied bleiben, auch wenn ich meine Wohnung kündige?2020-05-17T12:50:03+02:00

Ja, das können Sie. Die Kündigung der Wohnung begründet nicht automatisch auch die Kündigung der Mitgliedschaft. Wird die Mitgliedschaft nicht gekündigt, bleiben Sie weiterhin Mitglied der Genossenschaft.

Was sind Betriebs-/ Nebenkosten?2020-05-17T12:55:52+02:00

Betriebskosten (auch Nebenkosten) sind die Kosten, die uns als Eigentümer laufend entstehen. Sie fallen für Sie als Mieter neben der Grundmiete monatlich an und werden einmal jährlich in der Betriebskostenabrechnung mit den tatsächlichen Kosten verrechnet.

Kostenarten in der Betriebskostenabrechnung können z. B. folgende sein: Wasser/Abwasser, Versicherungen, Pflege der Außenanlagen, Beleuchtung, Müllbeseitigung, Deichacht, Schornsteinfeger, Steuern, …

 

Ist die Tierhaltung erlaubt?2020-05-17T12:59:39+02:00

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine genehmigungspflichtige Tierhaltung nur möglich ist, wenn sie artgerecht erfolgt und der Größe der Wohnung angemessen ist. Bei Gefährdung, Verschmutzungen, Beschädigungen oder Beeinträchtigungen durch Lärm, Geruch oder Allergien kann eine erteilte Genehmigung widerrufen werden.

Wann erhalte ich die Nebenkostenabrechnung?2020-05-17T13:02:19+02:00

Nach gesetzlichen Regelungen ist die Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen. Der genaue Zeitpunkt der Abrechnung ist davon abhängig, wann uns sämtliche Rechnungsbelege vorliegen. Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihnen Ihre Abrechnung schnellstmöglich zu übersenden.

Muss ich eine Provision zahlen?2020-05-17T16:17:48+02:00

Nein, eine Provision muss bei uns nicht gezahlt werden. Jeder Nutzer einer Wohnung muss jedoch Mitglied der Genossenschaft sein bzw. werden und entsprechende Geschäftsanteile zeichnen.

Muss ich eine Mietkaution entrichten?2020-05-17T16:18:52+02:00

Nein, anstelle einer Mietkaution müssen Genossenschaftsanteile gezeichnet werden. Nähere Infos geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

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