Nach gesetzlichen Regelungen ist die Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen. Der genaue Zeitpunkt der Abrechnung ist davon abhängig, wann uns sämtliche Rechnungsbelege vorliegen. Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihnen Ihre Abrechnung schnellstmöglich zu übersenden.